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Agrarrecht
Arbeitsrecht
Amtshaftungsrecht
Bankrecht
Polizeirecht und Ordnungsrecht
Pachtvertragsrecht
Planfeststellungsrecht
Sozialrecht
Strafrecht und Bussgeldrecht
Subventionsrecht
Tierschutzrecht
Umweltrecht und Technikrecht
Verkehrsrecht
Versicherungsrecht
Baurecht (öffentliches)
Baurecht (privat)
Brennereirecht
Enteignungsrecht
Entschädigungsrecht
Erbrecht
Familienrecht
Fischereirecht
Gesellschaftsrecht
Milchrecht und Milchprämienrecht
Wildschadensersatzrecht
Wirtschaftsverwaltungsrecht
Inkassorecht und Zwangsvollstreckungsrecht
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Amtshaftungsrecht
Das Rechtsgebiet des
Amtshaftungsrechts ist eng verbunden mit dem Verwaltungsrecht. Wird eine
Behörde hoheitlich tätig, hat sie Verpflichtungen gegenüber dem Bürger. Sie
hat jede vermeidbare Schädigung zu unterlassen, eine sachgerechte,
ermessensfehlerfreie Stellungnahme zu einem Antrag abzugeben und einen
solchen nicht zögerlich zu behandeln. Hat ein Beamter die Pflicht übernommen
einen Rat oder eine Auskunft zu erteilen, muss diese richtig, klar,
unmissverständlich und vollständig sein. Werden diese Pflichten verletzt,
kann dies zu einem Amtshaftungsanspruch führen.
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