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Milchrecht und Milchprämienrecht
Seit 1984 gibt es die Milchquoten, auch
Milchreferenzmenge oder Milchkontigent genannt.
Im Rahmen der EU Garantiemengenregelung wurde
jedem EU Mitgliedsstaat eine feste Produktionsquote für Milch zugewiesen. In
Deutschland wurde diese Quote auf die einzelnen milcherzeugenden Betriebe
verteilt, so dass die Quoten einzelbetrieblich verwaltet werden.
Überlieferungen an Milch werden sanktioniert. Der Ankauf sowie die
Übertragung der Quoten, deren Veräußerung, Einzug, Festlegung der
Superabgabe wegen Überlieferung usw. werfen vielfältige rechtliche Probleme
auf. Die Kanzlei ist in diesem Rechtsgebiet seit vielen Jahren tätig. Zu den
Mandanten gehören insbesondere Milchproduzenten und Molkereien.
Die Promotionsarbeit von Herr Dr. Francois
befaßt sich mit diesem Thema. |