Dr. Francois, neuhaus und kollegen

Rechtsanwälte

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Umwelt-und Technikrecht

 

Konflikte zwischen Interessen insbesondere nach ruhigem Wohnen und gesunder Luft, sowie den wirtschaftlichen Interessen gewerblicher und landwirtschaftlicher Betriebe sind wegen der in einer Industriegesellschaft beschränkt zur Verfügung stehenden Flächen zur Bebauung an der Tageordnung.

 

Das Umwelt- und Technikrecht befasst sich mit allen schwierigen Fragen, die mit Immissionen und Emissionen zusammenhängen. Somit nach der Frage der Zumutbarkeit von Lärm, Luftverunreinigungen oder Gerüchen gegenüber heranrückender Wohnbebauung oder Neuansiedlung von Betrieben.

 

Weitere Konfliktfälle stellen sich dar, soweit wirtschaftliche Interessen auf die Interessen von Natur- und Landschaftsschutz, sowie Gewässerschutz treffen. Oft stellen sich naturschutzfachliche Fragestellungen, wie bspw. bei der Ausweisung eines Naturschutzgebietes mit den damit verbundenen Einschränkungen bei der Nutzung von Grundstücken und eventuellen Entschädigungsansprüchen, oder der Vereinbarkeit eines Vorhabens mit einer FFH-Gebietsfestsetzung, usw.

 

Die Kanzlei ist in diesem Bereich seit vielen Jahren tätig und arbeitet eng mit verschiedenen Sachverständigen zusammen.