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Versicherungsrecht
Das Versicherungsrecht
regelt das Verhältnis zwischen dem Versicherten und einem privaten
Versicherungsunternehmen. Das Versicherungsrecht wird bestimmt durch
Versicherungsvertragsgesetz, Versicherungsaufsichtsgesetz, Bürgerliches
Gesetzbuch, Handelsgesetzbuch, Pflichtversicherungsgesetz, aber auch durch
allgemeine und besondere Versicherungsbedingungen. Probleme treten auf bei
der Beendigung des Vertrages, sei es durch Anfechtung oder Rücktritt der
Versicherung, oder bei Kündigung durch den Versicherungsnehmer. Schließlich
sind auch Obliegenheitsverletzungen immer wieder Thema der
Auseinandersetzung. Da in heutiger Zeit auch die Versicherungsunternehmen
einem Sparzwang unterliegen, werden immer wieder Leistungen eingestrichen,
oft zu unrecht.
Insgesamt ist die
Materie des Versicherungsrechts für den juristischen Laien schwierig und
unüberschaubar. Deshalb empfehlen wir in Fällen der Auseinandersetzung mit
der Versicherung, möglichst schnell juristischen Rat einzuholen. Im
Versicherungsrecht sind Ausschluss- und Verjährungsfristen zu beachten.
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